BJ
Teilrevision ZGB: Kindesunterhalt
Beschrieb
Kindesunterhalt (Teilrevision des Zivilgesetzbuches)
Das Recht des Kindes auf Unterhalt soll unabhängig vom Zivilstand der Eltern gestärkt werden. Mit der Schaffung eines Betreuungsunterhalts wird sichergestellt, dass die finanzielle Absicherung der Kinderbetreuung losgelöst vom elterlichen Zivilstand erfolgt. Zudem soll die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern im Falle einer Trennung oder Scheidung gegenüber allen anderen familienrechtlichen Unterhaltspflichten Vorrang geniessen.
Es reicht nicht aus, dem Kind einen Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag zu geben, es muss diesen Beitrag auch erhalten. Zur Verbesserung und gesamtschweizerischen Vereinheitlichung der Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge hat der Bundesrat am 6. Dezember 2019 eine komplett neue Verordnung über die Inkassohilfe erlassen, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Diese soll sicherstellen, dass Personen, die die geschuldeten Unterhaltsbeiträge nicht erhalten, in allen Kantonen gleichbehandelt werden.
Typ
Andere
Zuständige Stelle:
Debora Gianinazzi
Direktionsbereich Privatrecht
Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht
Bundesrain 20
3003, Bern
058 462 47 83