Kanton

Schaffhausen

Schaffhausen im Überblick

Der Kanton Schaffhausen realisierte von 2016-2018 ein Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik. Das durch den Bund geförderte Programm umfasste angelehnt an die UNO Kinderrechtskonvention die drei Bereiche Schutz, Förderung und Beteiligung.

Für die Koordination von kinder- und jugendpolitischen Themen (Kindesschutz, Jugendförderung) ist beim Kanton Schaffhausen die Abteilung Kind Jugend Familie zuständig.

Die Anlauf- und Koordinationsstelle des Kinder- und Jugenddienstes steht allen Personen offen, die Fragen zu Kinder und Jugendlichen haben. Zu ihrem Angebot gehören niederschwellige telefonische Kurzberatungen, die Beratung bei Familien zu Hause sowie die langfristige Begleitung im freiwilligen oder gesetzlichen Kontext. 

Kontakte

Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik

Carlo Strohner

Erziehungsdepartement

Abteilung Kind Jugend Familie

E-Mail :

Tel. 052 632 75 04

Herrenacker 3, 8200 Schaffhausen

Info/Kontakt

Kantonale(r) Beauftragte(r) Kinder– und Jugendpolitik

Fachverantwortlicher Kindesschutz

Carlo Strohner

Fachverantwortlicher Jugendförderung, vakant

Bereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz

KESB, SH

Ausserhalb der Bürozeiten Schaffhauser Polizei 052 624 24 24

Info/Kontakt

Kinder- und Jugenddienst (Beratunsstelle)

Anlauf- und Koordinationsstelle während Bürozeiten (052 632 71 60)

Info/Kontakt

Fokusgruppe Kindesschutz

Beratungsangebot für Fachpersonen

Fallanmeldung über Kinder- und Jugenddienst (052 632 71 60)

Info/Kontakt

Kantonale Kinder– und Jugendkommission

Kantonales Kinder- und Jugendparlament

Leistungen

Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Schaffhausen erbracht.

Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik

Verordnung über die Zusammenarbeit in der Jugendpolitik und Jugendhilfe, SHR 221.223

Rechtliche Grundlagen