Bestandesaufnahme
Schwyz - Beratung und Unterstützung
Beratung und Unterstützung
Der Kanton ist an verschiedenen Leistungen im Bereich Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche massgeblich beteiligt:
- Pro Juventute Kt. Schwyz: Pro Juventute Kanton Schwyz berät Kinder- und Jugendliche, führt Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Eltern durch, vermittelt Sozialpraktika und bietet zudem Erziehungsberatung an. Die finanzielle Unterstützung des Kantons wird unter anderem für die Pro Juventute Beratung 147, für die Onlineberatung www.tschau.ch, für Beiträge an Elternbriefe, die Sozialpraktika sowie das Gefühlsprodukt "wie gaht's?", "wie geht es?", und "what's up" eingesetzt. Zuständig ist das Amt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Soziales, Kinder-, Jugend und Familienfragen. Gesetzliche Grundlage: Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, SRSZ 362.200, vom 28. März 2007, Stand 1.1.2015.
- Gesundheit Schwyz: Gesundheit Schwyz informiert und berät zu Themen der Gesundheitsförderung und Prävention. Die Schwerpunktthemen sind dabei Alkohol, Cannabis, Tabak, neue Medien, Ernährung / Bewegung, psychische Gesundheit und Sexualität / Aids. Die zuständige Stelle in der kantonalen Verwaltung ist das Amt für Gesundheit und Soziales, Gesundheitsförderung und Prävention. Gesetzliche Grundlage: Gesundheitsgesetz (GesG), SRSZ 571.110, vom 16. Oktober 2002, Stand 1.1.2015.
- ckt gmbh: ckt gmbh ist spezialisiert in der Durchführung von gesundheitsfördernden und präventiven Veranstaltungen für den Schulbereich. Die zuständige Stelle in der kantonalen Verwaltung ist das Amt für Gesundheit und Soziales, Gesundheitsförderung und Prävention. Gesetzliche Grundlage: Gesundheitsgesetz (GesG), SRSZ 571.110, vom 16. Oktober 2002, Stand 1.1.2015.
- Netzwerk Gesunde Schulen Schwyz: Das Kantonale Netzwerk Gesunde Schulen (KNGS) arbeitet mit dem Ziel, gesundheitsfördernde Prozesse in Schulen zu begleiten und zu unterstützen. Gesundheitsförderung und Prävention wird als Querschnittsaufgabe an den Schulen verankert und als Teil der Schulentwicklung etabliert. Gesetzliche Grundlage: Gesundheitsgesetz (GesG), SRSZ 571.110, vom 16. Oktober 2002, Stand 1.1.2015.
- Logopädie: Das Angebot der Logopädie umfasst Abklärung, Beratung, Therapie, Prävention, Reihenuntersuchungen im Kindergarten sowie Zusammenarbeit mit Eltern und Fachpersonen. Zuständig ist das Bildungsdeparement, Amt für Volksschulen und Sport, Abteilung Logopädie. Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule, SRSZ 614.211, vom 14. Juni 2006, Stand 1.1.2014.
- Schulpsychologie: Die Abteilung Schulpsychologie (ASP) bearbeitet schulpsychologische und sonderpädagogische Fragestellungen im Kontext schulischer und sonderschulischer Förderung und ist Anprechpartner für Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Behörden bei Fragen zur Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kindergarten und Schulalter (bei Sonderschulfragen ab dem 4. Altersjahr bis dem erfüllten 20. Altersjahr). Zuständig ist das Bildungsdepartement, Amt für Volksschulen und Sport, Abteilung Schulpsychologie. Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die kantonalen Spezialdienste der Volksschule, SRSZ 614.211, vom 14. Juni 2006, Stand 1.1.2014.
- Opferberatung: Gesetzlich verankerte Opferberatung, auch für Jugendliche. Zuständig ist das Amt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Soziales, Opferhilfe. Gesetzliche Grundlage: Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten, SRSZ 381.111, vom 12. August 1998, Stand 1.1.2014.
- Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst: Die Aufgabe des KJPD Schwyz ist es, gemeinsam mit den Patienten und Angehörigen herauszufinden, wo die Ursachen einer Störung liegen und wie eine gute Entwicklung möglich wird. Zuständig ist das Amt für Gesundheit und Soziales, Gesundheitsförderung und Prävention. Gesetzliche Grundlage: Gesundheitsverordnung (GesV), SRSZ 571.111, vom 23. Dezember 2003, Stand 1.1.2014.
- Fachstelle Schuldenfragen: Schuldenprävention mittels Veranstaltungen in Schulen und Öffentlichkeitsarbeit, Schuldenberatung und Begleitung von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, Erarbeitung von Sanierungskonzepten und Durchführung von Schuldensanierungen. Zuständig ist das Amt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Soziales, kantonale Sozialhilfe. Gesetzliche Grundlage: Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung), SRSZ 380.111, vom 30. Oktober 1984, Stand 1.1.2014
- Berufs- und Studienberatung: Das Amt für Berufs- und Studienberatung unterstützt Jugendliche bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Zuständig ist das Amt für Berufs- und Studienberatung. Gesetzliche Grundlage: Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung, SRSZ 622.111, vom 31. Oktober 2006, Stand 1.1.2014.
- Die Kantonspolizei Schwyz begleitet die Kinder während der gesamten Schulzeit mit stufengerechten Lektionen zur Verkehrssicherheit und Themen der Kriminalprävention, z.B. Internet und Handy.