Bestandesaufnahme

Schwyz - Elternbildung

Elternbildung

Im Rahmen der Elternbildung werden verschiedene Leistungen erbracht, für die z.T. unterschiedliche Stellen der kantonalen Verwaltung zuständig sind:

  1. Elternbildungstag: Durchführung eines jährlich stattfindenden Elternbildungstags, Leistungsvereinbarung mit Fachstelle für Paar- und Familienberatung, die diesen in Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen organisiert. Zuständige Stelle in der Verwaltung: Bildungsdepartement, Amt für Berufsbildung (Leistungsvereinbarung mit Dritten). Gesetzliche Grundlage: RRB Nr. 533 vom 18. Juni 2013 zur Förderung der Elternbildung durch Beiträge aus dem Lotteriefonds.
  2. Elterninformationsanlässe zur Berufs- und Studienwahl: Das Amt für Berufs- und Studienberatung führt jährlich ca. 70 Elternanlässe für Eltern mit Jugendlichen in der zweiten Oberstufe (Sek I) und auch an den Gymnasien (SekII) durch, um die Kompetenz der Eltern in Berufs- und Studienwahlfragen zu fördern. Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung (BBWG), SRSZ 622.110, vom 17. Mai 2006, Stand 1.1.2014
  3. Elternabende der Kantonspolizei Schwyz: Die Präventionsmitarbeitenden der Kantonspolizei Schwyz führen auf Primar- und Oberstufe für Eltern gezielte Elternabende durch, in denen spezifische Inhalte vertieft werden, welche die Polizei direkt in den Schulen Kindern- und Jugendlichen durch Lektionen vermittelt. Dies, um den Eltern eine Unterstützung in der Erziehung zu geben und die Unterrischtselemente der Kinder zu Hause zu verstärken.
  4. Förderung Erwachsenen- und Elternbildung: Direkte finanzielle Beiträge (Pauschale) an Erwachsenenbildung sowie Dienstleistungen im Zusammmenhang mit Elternbildungsangeboten via Leistungsvereinbarung des Amt für Berufsbildung mit der Frauenfachschule Schwyz (FFS). Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die Berufsbildung, Berufsberatung und Weiterbildung (BBWG), SRSZ 622.110, vom 17. Mai 2006, Stand 1.1.2014
  5. Internetplattform Elternbildungsangebote (http://www.familienschwyz.ch/index.php?id=52): Datenbank Elternbildung, Leistungsvereinbarung des Amts für Berufsbildung mit der Koordinationsstelle Elternbildung Ausserschwyz (ckt GmbH) und Innerschwyz (Erwachsenenbildung FFS Schwyz); diese zwei Stellen dienen als Informations/Kontaktstelle und erfassen/veröffentlichen die entsprechenden Angebote. Gesetzliche Grundlage: RRB Nr. 533 vom 18. Juni 2013 zur Förderung der Elternbildung durch Beiträge aus dem Lotteriefonds.
  6. Beiträge an Elternbriefe: Bei der Pro Juventute Kt. Schwyz können die Mütter- und Väterberatungsstellen im Kanton sowie der Sozialpsychiatrische Dienst gratis Elternbriefe (bis zum 6. Lebensjahr) beziehen. Der Kanton zahlt hierfür järhlich eine Pauschale. Zuständig ist das Amt für Gesundheit und Soziales, Kinder-, Jugend- und Familienfragen. Gesetzliche Grundlage: Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-versicherung, SRSZ 362.200, vom 28. März 2007, Stand 1.1.2015.
  7. femmes Tische: Es handelt sich um ein niederschwelliges Informations- und Bildungsangebot für Migrantinnen, die aus verschiedenen Gründen herkömmliche Angebote nicht nutzen können. Die moderierten Gespräche finden im privaten Rahmen in der Muttersprache der Gäste oder auf Deutsch statt. Zuständig dafür ist das Amt für Migration, Fachstelle Integration. Gesetzliche Grundlage: Kantonales Gesetz zum Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz), SRSZ 111.200, vom 21. Mai 2008, Stand 1.1.2014.
  8. Inputveranstaltungen der Mütter- und Väterberatung für fremdsprachige Eltern: An den Treffen geben jeweils Mütter- und Väterberaterinnen sowie Erziehungsberaterinnen Informationen an die Eltern weiter (mit Übersetzung). Gesetzliche Grundlage: Kantonales Gesetz zum Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz (Migrationsgesetz), SRSZ 111.200, vom 21. Mai 2008, Stand 1.1.2017.