Gemeinde
Altdorf
Gemeinde Altdorf im Überblick
Hauptträger der Kinder- und Jugendpolitik in Altdorf sind die Kinder- und Jugendkommission sowie die Kinder- und Jugendbeauftragte. Die Kommission berät den Gemeinderat (Exekutive) in allen Belangen, welche Kinder und Jugendliche betreffen. Die Beauftragte koordiniert die Aktivitäten der Gemeinde: Sie berät Behörden und Kommissionen, steht in Kontakt zu anderen Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik, ist Anlauf- und Triage-Stelle für die Bevölkerung und leitet die offene Jugendarbeit.
Kontakte
Ansprechstelle in der kommunalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Angela Quiroz – Inglin
Kinder- und Jugendbeauftragte
Kanzleiabteilung
E-Mail :
angela.quiroz@altdorf.chTel. 041 871 12 91
Tellsgasse 25, 6460 Altdorf
Info/KontaktKoordinationsstelle für Kinder– und Jugendpolitik
Kinder- und Jugendbeauftragte
Info/KontaktKommunale(r) Beauftragte(r) Kinder– und Jugendpolitik
Kinder- und Jugendbeauftragte
Info/KontaktKommunale Kinder– und Jugendkommission
Kinder- und Jugendkommission
Aufgaben der Kommission :
Die Kinder- und Jugendkommission hat folgende Aufgaben:
- Beratung des Gemeinderates in Kinder- und Jugendfragen
- Aufnehmen und Wahren von Anliegen aus dem Kreis der Kinder und Jugendlichen
- Anträge zu Kinder- und Jugendanliegen an den Gemeinderat richten
- Unterstützung und Beratung der/des Kinder- und Jugendbeauftragten
- Genehmigung der Jahresschwerpunkte der/des Kinder- und Jugendbeauftragten
- Darauf achten, dass die Gemeinde die erforderliche Infrastruktur für Freizeitaktivitäten der Kinder- und Jugendlichen zur Verfügung stellt
- Unterstützung von Projekten im Bereich Kinder- und Jugendkultur
- Die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahren
- Öffentlichkeitsarbeit für Kinder- und Jugendanliegen betreiben
- Ziele der offenen Jugendarbeit definieren und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorlegen
Rolle der Gemeinde :
- Ernennung der Mitglieder durch Gemeinderat
- Finanzierung
- Reglementierung
Mitwirkung der Kommission bei der Erarbeitung von kommunalen Erlassen
Vernehmlassung
Vorgaben zur Zusammensetzung :
Behördenvertretung: Gemeinderat, Kinder- und Jugendbeauftragte (beratend, Sekretariat)
Schlüsselpersonen und Fachleute, d.h. Personen, die im Bereich der Kinder und Jugendlichen tätig sind
Ein Mitglied soll jünger sein als 25 Jahre
Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen :
Vertretung der Jugendverbände in der Kommission
Rechtliche Grundlagen :
Reglement für die Kinder- und Jugendpolitik
Reglement für die Kinder- und JugendpolitikKommunale Kinder- und Jugendparlamente
Unterstützung der Gemeinde
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung der Gemeinde Altdorf erbracht.
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Fallführung
Programme / Projekte / Leitbilder
Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik
Reglement für die Kinder- und Jugendpolitik
Reglement für die Kinder- und Jugendpolitik