Kanton
Waadt
Waadt im Überblick
Die Waadtländer Generaldirektion für Kinder- und Jugendfragen (DGEJ) bietet Jugendlichen und Familien im Kanton professionelle Hilfe und Begleitung an, um dauerhafte Lösungen im Interesse der Kinder zu erarbeiten. Die DGEJ baut lebenslange Beziehungen auf. Das Ziel dabei ist es, Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, ihre Fähigkeiten richtig zu entwickeln und sich in einem sicheren Umfeld zu entfalten, damit sie Akteure ihres Lebens werden.
Die DGEJ verfolgt drei Hauptziele: Partizipation, Prävention und Schutz.
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Manon Schick
Directrice générale
Département de la formation, de la jeunesse et de la culture
Direction générale de l'enfance et de la jeunesse
E-Mail :
manon.schick@vd.chTel. 021 316 53 46
Av. de Longemalle 1, 1020 Renens
Info/ContactKantonale(r) Beauftragte(r) Kinder– und Jugendpolitik
Délégué cantonal à la politique de l'enfance et à la jeunesse Délégué cantonal à l'enfance et à la jeunesse
Délégué cantonal à l'enfance et à la jeunesse Délégué cantonal à la politique de l'enfance et à la jeunesseKantonale Kinder– und Jugendkommission
Chambre consultative de la jeunesse
Aufgaben der Kommission :
Art. 7 LSAJ. Die Beratende Kammer:
- nimmt Stellung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Jugendaktivitäten, die ihr vom oder über das Departement für Bildung, Jugend und Kultur unterbreitet werden
- Sie kann dem Departement von sich aus Vorschläge unterbreiten.
- Sie nimmt die Anliegen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen des Kantons zur Kenntnis, insbesondere über die Jugendkommission, und entwickelt zukunftsorientierte Überlegungen zu den Bedürfnissen und Interessen der Kinder und Jugendlichen.
Über die von ihr ernannten Vertreter/innen ist sie ausserdem im Vergabekomitee für Finanzhilfen (Vorbescheid) vertreten.
Rolle des Kantons :
- Ernennung der Mitglieder
- Finanzierung
- Reglementierung
Mitwirkung der Kommission bei der Erarbeitung von kantonalen Erlassen
Sie äussert sich zu allen ihr vorgelegten Fragen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Jugendaktivitäten.
Vorgaben zur Zusammensetzung :
Gemäss Artikel 6 LSAJ besteht die Beratende Jugendkammer aus 12 bis 15 Mitgliedern, die die interessierten Berufskreise vertreten. Die Mitglieder der Beratenden Kammer und die mit dem Vorsitz betraute Person werden vom Staatsrat auf Vorschlag des Departements für die Dauer von fünf Jahren ernannt; es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl. Die kantonale Ansprechperson ist von Rechts wegen Mitglied der Beratenden Kammer.
Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen :
Gemäss Artikel 9 LSAJ hat die Jugendkommission unter anderem die Aufgabe, die Beratende Jugendkammer in sämtlichen Fragen ihres Interessensbereichs zu konsultieren.
Rechtliche Grundlagen :
Loi sur le soutien aux activités de la jeunesse (LSAJ)
LSAJKantonales Kinder- und Jugendparlament
Commission de jeunes du canton de Vaud
Die Mitglieder der Jugendkommission des Kantons Waadt müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl zwischen 14 und 18 Jahre alt sein.
Unterstützung des Kantons
- Finanzielle Unterstützung
- Bereitstellung von Infrastruktur
- Methodische Unterstützung durch die für Kinder- und Jugendbelange zuständige Person
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Direction générale de l’enfance et de la jeunesse
Département de la formation, de la jeunesse et de la culture
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Waadt erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Fallführung
Andere