Kanton
Basel-Landschaft
Basel-Landschaft im Überblick
Im Anschluss an das von 2014 bis 2016 durchgeführte Bundesprogramm entwickelt der Kanton Basel-Landschaft seine Kinder- und Jugendhilfe weiter. Die Schritte zur Optimierung der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton betreffen neben einem Leistungsausbau insbesondere die Kohärenz und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Nach der Umsetzung verschiedener Teilschritte ist die Zusammenführung in einem Kinder- und Jugendhilfegesetz geplant.
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Franziska Gengenbach-Jungck
Leiterin Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
E-Mail :
franziska.gengenbach@bl.chTel. 061 552 17 90
Ergolzstrasse 3, 4414 Füllinsdorf
Abteilung Kind und JugendStv. Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Anna Bernhard
Koordination Kinder- und Jugendhilfe
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Kind und Jugend
E-Mail :
anna.bernhard@bl.chTel. 061 552 17 85
Ergolzstrasse 3, 4414 Füllinsdorf
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote Kind und Jugend — baselland.chKoordinationsstelle für Kinder– und Jugendpolitik
Koordination Kinder- und Jugendhilfe
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Info/KontaktKantonale(r) Beauftragte(r) Kinder– und Jugendpolitik
Koordination Kinder- und Jugendhilfe
Info/KontaktFachbereich Kindes- und Jugendschutz
Kindes- und Jugendschutz — baselland.chFachbereich Familien
Info/KontaktGesundheitsförderung Baselland
Info/KontaktFachbereich Integration
Fachbereich Integration — baselland.chAbteilung Kind und Jugend im Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Kind und Jugend — baselland.chDienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen, Allgemeine Weiterbildung
Info/KontaktBereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz
Kantonale Kinder– und Jugendkommission
Steuergruppe für Präventionsprojekte im Jugendbereich
Aufgaben der Kommission :
Die Steuergruppe übernimmt eine Koordinations- und Kontrollfunktion bezüglich Projekten im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung für Jugendliche. Zugleich hat sie die Aufgabe, Entwicklungen und Tendenzen im Jugendbereich zu beachten, Prioritäten zu setzen und allenfalls neue Projekte zu initiieren, zu beruteilen, zu fördern und zu unterstützen.
Rolle des Kantons :
- Ernennung der Mitglieder durch Regierungsrat
- Finanzierung
Mitwirkung der Kommission bei der Erarbeitung von kantonalen Erlassen
Mitwirkung bei der Erarbeitung oder Konsultation
Vorgaben zur Zusammensetzung :
In der Prävention tätige Direktionen
Rechtliche Grundlagen :
Regierungsratsbeschluss Nr. 1118 vom 30. Mai 2000
Jugendrat
Aufgaben der Kommission :
Der Jugendrat ist eine regierungsrätliche Kommission des Kantons Basel-Landschaft. Damit ist der Jugendrat in der Lage, mit Vernehmlassungen auf Vorlagen zu reagieren und direkt aus Sicht der Jugendlichen auf das politische Geschehen des Kantons Einfluss zu nehmen. Mit der Petition kann der Jugendrat Anstösse für neue Gesetze, die Gestaltung des öffentlichen Freiraums (Jugendkulturräume, Nachtbus), usw. geben.
Rolle des Kantons :
- Ernennung der Mitglieder durch Regierungsrat
- Finanzierung
Mitwirkung der Kommission bei der Erarbeitung von kantonalen Erlassen
im Rahmen von Vernehmlassungen; durch Petitionen
Vorgaben zur Zusammensetzung :
Der Jugendrat setzt sich aus neun Mitgliedern – mindestens vier Frauen - zwischen 14 und 26 Jahren zusammen. Der Beruf, das Alter, das Geschlecht und der Wohnsitz sind ausschlaggebend für die Mitarbeit im Jugendrat, damit ein ausgeglichenes politisches Engagement gewährleistet ist. Wichtigste Anforderung ist aber das politische Interesse.
Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen :
Direkt in den Gefässen und Projekten des Jugendrates.
Rechtliche Grundlagen :
Verordnung über den Jugendrat Baselland SGS 146.96
Verordnung über den Jugendrat Baselland SGS 146.96, vom 24.02.1998, Stand 01.04.1998Fachkommission Kindes- und Jugendschutz
Aufgaben der Kommission :
Vernetzung von im Kindesschutz tätigen Institutionen, Koordination, Unterstützung des Fachbereichs Kindes- und Jugendschutz bei inhaltlichen Themen
Rolle des Kantons :
- Ernennung der Mitglieder durch Regierungsrat
- Finanzierung
- Stellungnahmen, Beratungen, Information
Vorgaben zur Zusammensetzung :
Frauen und Männer zu je mind. 30 %, verschiedene Altersgruppen; interdisziplinär, im Bereich des freiwilligen und behördlichen Kindesschutzes relevante Stellen
Rechtliche Grundlagen :
Verfassung des Kantons Basel-Landschaft SGS 100
Verfassung BLKantonales Kinder- und Jugendparlament
Jugendforum (organisiert vom Jugendrat)
Das Jugendforum findet einmal jährlich statt.
Unterstützung des Kantons
- Bereitstellung von Infrastruktur
- Finanzierung des Jugendrates als Kommission
- Begleitung durch die kantonale Verwaltung
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Fallführung