Kanton
Basel-Stadt
Basel-Stadt im Überblick
Das 2015 in Kraft getretene kantonale Kinder- und Jugendgesetz definiert die Grundsätze der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Basel-Stadt: Kindeswohl, Förderung, Schutz, Chancengleichheit, Mitwirkung. Des Gesetz enthält eine Auflistung von Leistungen, die durch Kanton und Gemeinden erbracht werden.
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Jugend, Familie und Sport
E-Mail :
jfs@bs.chTel. 061 267 84 50
Leimenstrasse 1, Postfach, 4001 Basel
Info/KontaktKoordinationsstelle für Kinder– und Jugendpolitik
Kantonale(r) Beauftragte(r) Kinder– und Jugendpolitik
Beauftragte/r für Kinder-, und Jugend- und Familienfragen
Info/KontaktBereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz
Kantonale Kinder– und Jugendkommission
Kommission für Kinder- und Jugendfragen
Aufgaben der Kommission :
Sie berät private und öffentliche Stellen bei der Weiterentwicklung von Förderung und Schutz von Kindern und Jugendlichen, sie fördert die Zusammenarbeit zwischen privaten Leistungserbringern und kantonalen und kommunalen Stellen, und sie engagiert sich für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen und bezieht diese in geeigneter Weise in ihre Meinungs- und Willensbildung ein.
Rolle des Kantons :
- Ernennung der Mitglieder durch Regierungsrat
- Reglementierung
Vorgaben zur Zusammensetzung :
Mindestens 9 Mitglieder, Präsidium durch den Vorsteher des Erziehungsdepartements, Zusammensetzung aus Vertretungen von privaten Leistungserbringern, der Gemeinden und der zuständigen kantonalen und kommunalen Fachstellen, 2 Mitglieder des jungen Rates
Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen :
Der Junge Rat kann 2 Mitglieder mit beratender Stimme in die Kommission für Kinder- und Jugendfragen delegieren
Rechtliche Grundlagen :
Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
KJGVerordnung über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Kinder- und Jugendkommission (Kinder- und Jugendkommissionsverordnung , KJKV), SG 415.150
KJKVRunder Tisch Kinderfreundlichkeit (verwaltungsintern)
Aufgaben der Kommission :
Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe befasst sich mit allen Massnahmen, die geeignet sind die Kinderfreundlichkeit im Kanton Basel-Stadt weiter zu entwickeln. U.a. ist sie für die Koordination in der Umsetzung des Aktionsplans Kinderfreundlichkeit zuständig. Die AG berichtet regelmässig dem Regierungsrat über den Stand der Umsetzung.
Rolle des Kantons :
- Ernennung der VertreterInnen in der Arbeitsgruppe durch die Departemente
- Koordination der Massnahmen
Mitwirkung der Kommission bei der Erarbeitung von kantonalen Erlassen
Vernehmlassungen
Kantonales Kinder- und Jugendparlament
Junger Rat
Unterstützung des Kantons
- Finanzielle Unterstützung
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Beauftragte/r für Jugendfragen
Info/KontaktKinderMitWirkung Basel
Unterstützung des Kantons
- Finanzielle Unterstützung
- Bereitstellung von Infrastruktur
- Aktive Mitarbeit bei der Konzipierung und Umsetzung
- Einbindung des Departementsvorstehers des Erziehungsdepartements
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Basel-Stadt erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Fallführung
Programme / Projekte / Leitbilder
Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik
Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
KJGGesetz betreffend die Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz) SG 815.100
Tagesbetreuungsgesetz BSSchulgesetz SG 410.100
Schulgesetz