Kanton

Zug

Zug im Überblick

Der Kanton Zug koordiniert die Kinder- und Jugendförderung. Das Kantonale Sozialamt überprüft kinder- und jugendspezifische Projektbeitragsgesuche zu Lasten des Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke und bietet Unterstützung und Beratung.

Einige weitere Aufgaben aus dem Bereich Kinder- und Jugendförderung sind an die Fachstelle punkto Eltern Kinder & Jugendliche delegiert. Sie organisiert im Auftrag des Kantons jährlich einen Jugendpolittag, bietet den Gemeinden fachliche Unterstützung und Begleitung und leitet das Netzwerk SKAJ (soziokulturelle Animation im Jugendbereich), das sich an alle in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Personen im Kanton Zug richtet.

 

Kontakte

Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik

Claudia Schwager

Abteilungsleiterin

Kantonales Sozialamt Zug

Gesellschaft

E-Mail :

Tel. 041 594 17 54 (dirket) / 041 594 39 00 (Zentrale)

Neugasse 2, 6300 Zug

Sozialamt

Stv. Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik

Stefan Ziegler

Leiter Sozialamt

Kantonales Sozialamt Zug

E-Mail :

Tel. 041 594 21 62 (direkt) / 041 594 39 00 (Zentrale)

Neugasse 2, 6300 Zug

Sozialamt

Koordinationsstelle für Kinder– und Jugendpolitik

Annette Tschudin

Fachverantwortliche

Kind, Jugend Familie

Kantonales Sozialamt Zug

Gesellschaft

E-Mail :

Tel. Tel. 041 594 27 71 (direkt) / 041 594 39 00 (Zentrale)

Neugasse 2, 6300 Zug

Sozialamt

Bereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz

Elternnotruf

Tel. 0848 35 45 55

Info/Kontakt

Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik

Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4

Gesetzliche Grundlagen