Kanton
Zug
Zug im Überblick
Der Kanton Zug koordiniert die Kinder- und Jugendförderung. Das Kantonale Sozialamt überprüft kinder- und jugendspezifische Projektbeitragsgesuche zu Lasten des Fonds für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke und bietet Unterstützung und Beratung.
Einige weitere Aufgaben aus dem Bereich Kinder- und Jugendförderung sind an die Fachstelle punkto Eltern Kinder & Jugendliche delegiert. Sie organisiert im Auftrag des Kantons jährlich einen Jugendpolittag, bietet den Gemeinden fachliche Unterstützung und Begleitung und leitet das Netzwerk SKAJ (soziokulturelle Animation im Jugendbereich), das sich an alle in der Kinder- und Jugendförderung tätigen Personen im Kanton Zug richtet.
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Claudia Schwager
Abteilungsleiterin
Kantonales Sozialamt Zug
Gesellschaft
E-Mail :
claudia.schwager@zg.chTel. 041 594 17 54 (dirket) / 041 594 39 00 (Zentrale)
Neugasse 2, 6300 Zug
SozialamtStv. Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Stefan Ziegler
Leiter Sozialamt
Kantonales Sozialamt Zug
E-Mail :
stefan.ziegler@zg.chTel. 041 594 21 62 (direkt) / 041 594 39 00 (Zentrale)
Neugasse 2, 6300 Zug
SozialamtKoordinationsstelle für Kinder– und Jugendpolitik
Annette Tschudin
Fachverantwortliche
Kind, Jugend Familie
Kantonales Sozialamt Zug
Gesellschaft
E-Mail :
annette.tschudin@zg.chTel. Tel. 041 594 27 71 (direkt) / 041 594 39 00 (Zentrale)
Neugasse 2, 6300 Zug
SozialamtBereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Zug erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Fallführung
Programme / Projekte / Leitbilder
Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik
Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) , BGS 861.4
Gesetzliche Grundlagen