Kanton
Aargau
Aargau im Überblick
Der Kanton unterstützt Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit . Für gemeindeübergreifende Kinder- und Jugendprojekte bestehen Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Swisslos-Fonds. Kinder, Jugendliche oder Eltern in schwierigen Situationen erhalten professionelle Hilfe. So arbeitet etwa die Anlaufstelle für häusliche Gewalt über ein Informationssystem eng mit anderen Fachstellen zusammen. Seit Anfang 2017 besteht eine Koordinationsstelle Frühe Förderung. Sie führt auf einer Webseite fachbereichsübergreifende Informationen zusammen und organisiert öffentliche Veranstaltungen zu Schwerpunktthemen.
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Stefan Wirz
Leiter Sektion Organisation
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Volksschule
E-Mail :
stefan.wirz@ag.chTel. 062 835 20 18
Bachstrasse 15, 5001 Aarau
Stv. Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Patrik Zamora
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Departement Bildung, Kultur und Sport
Generalsekretariat
E-Mail :
patrik.zamora@ag.chTel. 062 835 57 15
Bachstrasse 15, 5001 Aarau
Kantonale(r) Beauftragte(r) Kinder– und Jugendpolitik
Beauftragte/r für Kinder- und Jugendförderung
Info/KontaktBereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz
Kinderschutzgruppen, AG
Kantonsspitäler Aarau und Baden
Tel. 062 838 56 16 (Aarau), 056 486 37 05 (Baden)
Info/Kontakt Kantonsspital Aarau Info/Kontakt Kantonsspital BadenKantonale Kinder– und Jugendkommission
Kommission für Kinder- und Jugendfragen Kanton Aargau
Aufgaben der Kommission :
Die Kommission für Kinder- und Jugendfragen Kanton Aargau (KKJA) berät und unterstützt den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung in Fragen der Förderung, der Mitwirkung und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. In Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche im Kanton betreffen, kann sie zuhanden der zuständigen kantonalen Behörden Stellung nehmen und Massnahmen vorschlagen.
Rolle des Kantons :
- Andere
- Finanzierung
Mitwirkung der Kommission bei der Erarbeitung von kantonalen Erlassen
Die Kommission soll vor dem Erlass neuer Regelungen die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.
Vorgaben zur Zusammensetzung :
Die in der Kommission vertretenen Departemente und externen Organisationen sind vorgegeben. Ihre jeweiligen Vertretungen bestimmen sie aber selber. Die Kommission besteht aus Vertretungen der verschiedenen kantonalen Departemente, der Landeskirchen, der Jugendverbände, der offenen Kinder- und Jugendarbeit, des Verbands der Gemeindeschreiberinnen und -schreiber und des Vereins für Kinder- und Jugendförderung.
Kantonales Kinder- und Jugendparlament
Jugendparlament Aargau
Unterstützung des Kantons
- Projektbezogene finanzielle Unterstützung über Swisslos-Fonds
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Aargau erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Fallführung
Programme / Projekte / Leitbilder
Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik
Kantonale Verfassung
Verfassung AG