Kanton
Freiburg
Freiburg im Überblick
Grundlage der Freiburger Kinder- und Jugendpolitik bildet das Jugendgesetz von 2006, das auf vier Pfeilern beruht: Schutz, Ausbildung, Förderung und Teilhabe. Für die Koordination ist die Fachstelle für Kinder-und Jugendförderung (FKJF) zuständig. Um die Querschnittsfunktion zu gewährleisten, arbeitet die Fachstelle mit anderen kantonalen Diensten und Kommissionen zusammen (Bereiche Gewalt, Förderung der Gleichstellung von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund, Stadtplanung, Gesundheitsförderung und Prävention).
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Jugendamt (JA)
Vorsteher
Estelle Papaux
E-Mail :
estelle.papaux@fr.chTel. 026 305 15 30
Boulevard de Pérolles 24, Postfach, 1701 Fribourg
Stv. Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJF)
Tel. +41263051530
Bd de Pérolles 24, Postfach, 1701 Freiburg
Info/KontaktKoordinationsstelle für Kinder– und Jugendpolitik
Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJF)
Tel. +41263051530
Bd de Pérolles 24, Postfach, 1701 Freiburg
Info/KontaktKantonale Kinder– und Jugendkommission
Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK)
Aufgaben der Kommission :
Die Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK) des Kantons Freiburg wurde im Juni 2009 ernannt und hat zur Aufgabe, eine kantonale Kinder- und Jugendpolitik zu entwickeln, die auf der Partizipation und den Rechten von Kindern und Jugendlichen basiert. Damit diese Politik wissensbasiert ist, listet sie die im Kanton und in den Gemeinden bestehenden Angebote auf. Seit 2012 arbeitet die JuK mit verschiedenen Methoden, um Kinder und Jugendliche aktiv in die Arbeiten einzubeziehen, damit die neuen kantonalen Prioritäten deren Anliegen und Bedürfnisse berücksichtigen. Die JuK ist eine beratende Kommission.
Viermal im Jahr fällt sie eine Vorauswahl von Jugendprojekten oder Projekten zur Förderung von Kindern und Jugendlichen. Auf diese Weise fördert sie die Jugendarbeit, gewährleistet die Verbindung der zwei Sprachregionen des Kantons und unterstützt die Partizipation und das staatsbürgerliche Engagement von Kindern und Jugendlichen.
Die JuK gibt Empfehlungen an den Staatsrat, die Gemeinden und Organisationen ab, damit die Rechte von Kindern und Jugendlichen in ihrer jeweiligen Politik stärker berücksichtigt werden. Die JuK kann Subkommissionen einsetzen, die politische Themenbereiche entwickeln. Ein Beispiel dafür ist die Plattform Frühe Förderung.
Rolle des Kantons :
- Ernennung der Mitglieder durch den Staatsrat
- Finanzierung
- Reglementierung
- Validierung der Vorschläge der JuK
Vorgaben zur Zusammensetzung :
Auf Antrag der Direktion bezeichnet der Staatsrat die elf Kommissionsmitglieder aufgrund ihrer wissenschaftlichen Kompetenzen oder ihrer Erfahrung im Bereich Kinder- und Jugendpolitik. Die Mitglieder vertreten unter anderem die Direktionen, die Gemeinden, die kantonalen Jugendverbände, die Koordinationsstrukturen der offenen Jugendarbeit, den Jugendrat oder andere private Kinder- und Jugendorganisationen.
Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen :
Vertreter*in des Jugendrats
Rechtliche Grundlagen :
Jugendgesetz (JuG), SGF 835.5
JuGJugendreglement (JuR), SGF 835.51
JuRKommission für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention KMR
Kommission gegen Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie
Kantonale Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention
Kantonaler Rat für Prävention und Sicherheit
Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung (CJD)
Empfang und Einschulung von neu zugezogenenen fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern
Sucht im Kanton Freiburg
Die direktionsübergreifende Fachstelle «Gesundheit in der Schule»
Kantonales Kinder- und Jugendparlament
Jugendrat
Unterstützung des Kantons
- Finanzielle Unterstützung
- Bereitstellung von Infrastruktur
- Budget zur Verfügung für die Finanzierung der Projekte
Zuständige Stelle in der Verwaltung:
Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD)
Tel. 026 305 22 05
Ruelle de Notre-Dame 2, 1701 Freiburg
Info/KontaktLeistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Freiburg erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Fallführung
Programme / Projekte / Leitbilder
Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik
Jugendgesetz (JuG), SGF 835.5
JuGGesetz über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG), SGF 835.1
FBGEinführung einer kantonalen Jugendsession ins Jugendgesetz
Einführung einer kantonalen Jugendsession ins Jugendgesetz
Subventionen der Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung
Kinder- und Jugendsubvention: Modalitäten Unterstützung für die aufsuchende Jugendarbeit in den Gemeinden: Modalitäten Unterstützung von Jugendprojekten