Kanton
Bern
Bern im Überblick
Per 1.1.2022 ist die Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) in Kraft getreten. Die FKJV ersetzt die Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV), welche per 1.1.2022 ausser Kraft getreten ist und stellt die rechtliche Basis für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern dar. Zudem ist das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) ebenfalls per 1.1.2022 in Kraft getreten. Das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder. Durch ein einheitliches Finanzierungs-, Steuerungs- und Aufsichtssystem wird gewährleistet, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierten ambulanten und stationären Leistungen dem tatsächlichen Förder- und Schutzbedarf der Betroffenen entsprechen.
Kontakte
Ansprechstelle in der kantonalen Verwaltung für Kinder- und Jugendpolitik
Johanna Dayer Schneider Dr. phil.-nat.
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
Abteilung Familie und Gesellschaft
E-Mail :
johanna.dayerschneider@be.chTel. 031 636 26 16
Rathausplatz 1, Postfach, 3000 Bern
Bereitschaftsdienst in Notfällen im Bereich Kinderschutz
Kinderschutzgruppe Inselspital
Tel. Sekretariat Kinderschutzgruppe T +41 31 632 94 86 Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr
Notfallzentrum für Kinder und Jugendliche 031 632 92 77 / 24h,
Info/KontaktKantonale Kinder– und Jugendkommission
Kommission zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen (KKJ)
Bemerkungen :
Am 4. Dezember 2017 hat der Grosse Rat des Kantons Bern im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2018 die Auflösung der KKJ auf den 1.1.2018 beschlossen. Die KKJ wirkte als beratendes Organ des Regierungsrates in allen Fragen der Kinder- und Jugendpolitik im Sinne des Schutzes, der Förderung und des Mitwirkens von Kindern und Jugendlichen.
Kantonales Kinder- und Jugendparlament
Kantonales Jugendparlament Bern
Der Verein Jugendparlament Kanton Bern wurde am 3. September 2016 in Folge der Motion 109-2013 (Wüthrich Huttwil) gegründet. Das Kantonale Jugendparlament verfolgt die Absicht, den Jugendlichen Gelegenheit zu bieten,
- Standpunkte und Meinungen zu politischen, gesellschaftlichen sowie kulturellen Themen zu entwickeln und gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten,
- im Rahmen von Konsultations- und Vernehmlassungsverfahren an der Politik teilzunehmen,
- Vorschläge zur Veränderung und Lösung von politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen zu erarbeiten und zu deren Umsetzung aktiv beizutragen,
- weitere Jugendliche für Politik zu sensibilisieren und zu motivieren
Kontakt
Thomas Stucki (Präsident) infojupa-bech
Maria Rothacher (Vize-Präsidentin) infojupa-bech
Unterstützung des Kantons
- Finanzielle Unterstützung
Leistungen
Folgende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unter massgeblicher Beteiligung des Kantons Bern erbracht.
Abklärung
Allgemeine Förderung
Beratung und Unterstützung
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Programme / Projekte / Leitbilder
Rechtliche Grundlagen der Kinder– und Jugendpolitik
Kantonale Verfassung
Verfassung BEGesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), BSG 860.1
SHGGesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG)
Gesetz über den Kindes- und ErwachsenenschutzBSG 213.319.2 VO über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV)
BSG 213.319.2 ALKVVerordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV)
Verordnung ALKWVerordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), BSG 860.22
Ab 1.1.2022 werden das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote und die Verordnung über die Angebote zur Familien-, Kinder- und Jugendförderung massgebend sein.
FKJV